Waffen
Erwerb
Erforderliche Voraussetzungen

Für unsere Mitglieder, welche noch über keine eigenen Sportwaffen verfügen, besteht die Möglichkeit dem BDS/BBS beizutreten.
Nach einer Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten und der regelmäßigen Teilnahme (mindestens 1x pro Monat in den letzten 12 Monaten)
am Schießbetrieb (Training, Meisterschaften ...), kann ein Antrag auf Erwerb einer eigenen Sportwaffe über den Landesverband gestellt werden.
Siehe hierzu auch: www.bbs-bayern.de
Derzeitiger Jahresbeitrag: 26.- Euro
Einmalige Gebühr für die Ausweiserstellung: 8.- Euro
Bund Deutscher Schützen e.V. (Bundesverband)
Bund Bayerischer Schützen e.V. (Landesverband Bayern im BDS)

Info von BBS/BDS:
Das Waffengesetz wurde geändert. Deshalb mussten wir auch unsere Befürwortungsrichtlinien
ändern. Die aktuellen Richtlinien liegen diesem Schreiben bei!
Bitte beachten Sie die Auflistung der erforderlichen Nachweise!
Wir müssen jetzt bereits ab dem Grundkontingent (2 Kurz- / 3 Selbstlade-Langwaffen) Nachweise
über die regelmäßige Teilnahme an Meisterschaften verlangen. Zu beachten ist der Begriff
„regelmäßig“. Dies bedeutet, dass mindestens über 2 bzw. 3 Jahre Wettkampfnachweise zu erbringen sind.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen geforderten
Unterlagen an den BBS e.v. schicken!
Die Anlagen A und B sind auszufüllen! Der Hinweis „siehe WBK“ reicht nicht aus. Es ist Modell /
Hersteller der beantragten Waffe und bei den vorhandenen Waffen Kaliber und Visierung, sowie
unter Bemerkung der Einsatz bei Meisterschaften (bitte mit Jahreszahl) anzugeben.
Bei den Schießnachweisen sind Nachweise über die letzten 12 Monate beizulegen. Entweder
Kopie des persönlichen Schießbuches oder eine bestätigte Auflistung sind erforderlich.
Bitte alle Termine der letzten 12 Monate angeben!
Unter Vorbehalt: Nicht vollständig ausgefüllte Anträge können unbearbeitet zurück geschickt werden.
ändern. Die aktuellen Richtlinien liegen diesem Schreiben bei!
Bitte beachten Sie die Auflistung der erforderlichen Nachweise!
Wir müssen jetzt bereits ab dem Grundkontingent (2 Kurz- / 3 Selbstlade-Langwaffen) Nachweise
über die regelmäßige Teilnahme an Meisterschaften verlangen. Zu beachten ist der Begriff
„regelmäßig“. Dies bedeutet, dass mindestens über 2 bzw. 3 Jahre Wettkampfnachweise zu erbringen sind.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen geforderten
Unterlagen an den BBS e.v. schicken!
Die Anlagen A und B sind auszufüllen! Der Hinweis „siehe WBK“ reicht nicht aus. Es ist Modell /
Hersteller der beantragten Waffe und bei den vorhandenen Waffen Kaliber und Visierung, sowie
unter Bemerkung der Einsatz bei Meisterschaften (bitte mit Jahreszahl) anzugeben.
Bei den Schießnachweisen sind Nachweise über die letzten 12 Monate beizulegen. Entweder
Kopie des persönlichen Schießbuches oder eine bestätigte Auflistung sind erforderlich.
Bitte alle Termine der letzten 12 Monate angeben!
Unter Vorbehalt: Nicht vollständig ausgefüllte Anträge können unbearbeitet zurück geschickt werden.