Bitte beachten Sie die waffenrechtlichen Bestimmungen!


#Sichere und vorschriftsmäßige Aufbewahrung Ihrer Schusswaffen und Munition schützt vor dem Zugriff Unbefugter 

# NUR  zertifizierte, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Waffenschränke für die  jeweiligen Waffenarten und Munition verwenden 

# KEINE Weitergabe der Zahlenkombination oder des Aufbewahrungsortes der Schlüssel an UNBEFUGTE

(dies gilt insbesondere auch für nicht berechtigte Familienangehörige) 

 Lassen Sie auch während der Durchführung von Reinigungsarbeiten KEINE Waffen und/oder Munition unbeaufsichtigt !


Die gesetzlichen Aufbewahrungs-Vorgaben entnehmen Sie bitte

dem

Waffengesetz (WaffG) § 36

sowie der

    Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 13    


Weitere Informationen erteilen gerne die SSG OSD KKI, alle polizeilichen Beratungsstellen, sowie die für Ihren Wohnort  zuständige Genehmigungsbehörde.

Hinweis:

Die bisherigen Sicherheitsstufen A und B sind weiter zulässig,

werden jedoch durch die neuen Klassen S1 und S2 ersetzt !


Auch beim Transport bestens gesichert durch befestigte Autotresore.


Tresore - Foto: F.A.S. Göttlinger (Inh. Eva Lerch)