Bitte beachten Sie die waffenrechtlichen Bestimmungen!
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#Sichere und vorschriftsmäßige Aufbewahrung Ihrer Schusswaffen und Munition schützt vor dem Zugriff Unbefugter
# NUR zertifizierte, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Waffenschränke für die jeweiligen Waffenarten und Munition verwenden
# KEINE Weitergabe der Zahlenkombination oder des Aufbewahrungsortes der Schlüssel an UNBEFUGTE
(dies gilt insbesondere auch für nicht berechtigte Familienangehörige)
Lassen Sie auch während der Durchführung von Reinigungsarbeiten KEINE Waffen und/oder Munition unbeaufsichtigt !
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dem
Waffengesetz (WaffG) § 36
sowie der
Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 13
Weitere Informationen erteilen gerne die SSG OSD KKI, alle polizeilichen Beratungsstellen, sowie die für Ihren Wohnort zuständige Genehmigungsbehörde.

Hinweis:
Die bisherigen Sicherheitsstufen A und B sind weiter zulässig,
werden jedoch durch die neuen Klassen S1 und S2 ersetzt !
Auch beim Transport bestens gesichert durch befestigte Autotresore.

Tresore - Foto: F.A.S. Göttlinger (Inh. Eva Lerch)