Schießleiter und Aufsichten Auflistung und Zuständigkeiten siehe Aushang Schießanlage! Unsere   Aufsichten   §   11   AWaffV   (Schießleiter/Standaufsichten)   sind   beim   LRA   Landshut   (sachlich   und   örtlich zuständige Behörde), gemeldet und registriert! KEIN  Schießen mit Großkaliberwaffen für Mitglieder und Gastschützen unter 18 Jahren!!! (§ 27 Absatz 3, Satz 1, Nummer 2 Waffengesetz)                      Für    unsere    Schießveranstaltungen    gelten    die    gesetzlichen    Bestimmungen    des    Deutschen    Waffenrechts (WaffG, AWaffV, WaffVwV...) welche durch unsere Schießleiter/Aufsichten konsequent durchgesetzt werden! Hinweis: Gastschützen sind dem SSG-Schießleiter/Aufsicht vor Ort zu benennen, der Unkostenbeitrag beträgt 10.- Euro. Wer in Decke, Boden oder Mauer schießt muss 15.- Euro in die Vereinskasse zahlen. Um entstandene Schäden beheben zu können. Das Auspacken der Waffen bzw. Munition ist nur in der Schießanlage erlaubt. Nicht im Aufenthaltsraum. Der Mitgliedsausweis ist mit zuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wer keinen Vereinsausweis hat oder ihn vergessen hat, muss seinen Personalausweis vorzeigen dieser wird mit der Mitgliederliste abgeglichen. Sonst kann am Schießbetrieb nicht teilgenommen werden.
© SSG OSD KKI 2024
Schießsportgruppe Objektsicherungsdienst Kernkraftwerk Isar
Folgende Kaliber dürfen nicht mehr geschossen werden!!! 223Rem und sämtliche Flintenlaufgeschosse und Schrottgeschosse Ab dem nächsten Jahr werden die BDS Jahresmarken von den Schießleitern vor Ort ausgegeben